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Bei Geldanlagen in Festgeld Einlagensicherung beachten

Das Festgeld zählt unbestritten zu den sichersten Geldanlagen, die heutzutage im gesamten Finanzbereich angeboten werden. Da Kursrisiko und Zinsrisiko ohnehin nicht vorhanden sind bei dieser Anlageform, ist im Grunde nur noch ein Emittenten- und Währungsrisiko vorhanden.

Und das Währungsrisiko gibt es auch nur in dem Fall, wenn man ein Festgeldkonto bei einer Bank im Ausland nutzt, welche eine Kontoführung nicht in Euro beinhaltet. Für den Anleger, der sein Kapital auf einem Festgeldkonto einer Bank in Deutschland anlegen möchte, gibt es demnach nur ein Emittentenrisiko, welches bei jeder Art von Geldanlagen (außer Investmentfonds) besteht. Aber auch das vorhandene Emittentenrisiko kann heutzutage für den Großteil aller Anleger deutlich reduziert werden, was zu einem insgesamt sehr geringen Restrisiko führt. Bei der Geldanlage in Festgeld sollte man daher auf die Einlagensicherung achten. Denn die Einlagensicherung schützt auch die Kundengelder, die sich auf einem Festgeldkonto befinden, jedoch nur in bestimmten Grenzen. Wenn man von der Einlagensicherung spricht, dann muss zunächst zwischen der privaten und der gesetzlichen Einlagensicherung unterschieden werden. Die gesetzliche Einlagensicherung ist im gesamten Euro-Raum gültig und schreibt den Banken durch die Einlagensicherungsfonds vor, dass derzeit mindestens 50.000 Euro an Kundeneinlagen je Kunde auch auf dem Festgeldkonto geschützt sein müssen. Ab dem nächsten Jahr (2011) wird dieser Schutz auf 100.000 Euro je Kunde erhöht. Würde nun die kontoführende Bank Insolvenz anmelden, dann würde der Anleger mindestens 50.000 Euro des als Festgeld angelegten Kapitals innerhalb von 30 Tagen zurück bekommen. Die private Einlagensicherung arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip.

Auch hier haben sich Banken zusammengeschlossen und einen Einlagensicherungsfonds „gegründet“. Dieser dient ebenfalls zur Einlagensicherung, wobei es hier recht große Unterschiede zwischen den verschiedenen Einlagensicherungsfonds gibt, welche Anlagesumme seitens des Kunden maximal abgesichert ist. Bei Sparkassen und Volksbanken gibt es beispielsweise laut deren Einlagensicherungssystem keine Grenzen, was die maximale Erstattungssumme betrifft. Hier bekäme der Anleger also stets die volle Anlagesumme auf dem Festgeldkonto zurück. Bei den übrigen Banken hängt die Höhe der geschützten Anlagebeträge vom Eigenkapital der von Insolvenz betroffenen Bank ab. In der Regel sind die Kundengelder hier pro Kunde in Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank abgesichert. In der Praxis sind das besonders bei größeren Banken dann viele Millionen Euro je Kunde, womit rund 95 Prozent aller Kundeneinlagen im Festgeldbereich abgedeckt sein sollten. Bei ausländischen Banken muss man hingegen sehr genau auf eine vorhandene Einlagensicherung achten, denn im Ausland gibt es dieses System der privaten und freiwilligen Einlagensicherung oftmals nicht.